Die von Deutschland in seinen Doppelbesteuerungsabkommen verwendeten Aktivit?tsklauseln f?hren nicht selten beim Rechtsanwender zur Rechtsunsicherheit. Aus ihren unterschiedlichen Ausformungen resultieren Anwendungsschwierigkeiten sowie verfassungs- und europarechtliche Bedenken. Sie sind zum Teil nicht abgestimmt mit anderen Normen des deutschen (internationalen) Steuerrechts. Benedikt Christoph L?ufer versucht, Ordnung in diesen Bereich zu bringen. Dabei zeigt er l?ndervergleichend auf, dass es m?glich ist, die bestehenden Aktivit?tsklauseln zu vereinheitlichen und damit einen Gewinn an Rechtssicherheit zu erzielen. In einem Formulierungsvorschlag verarbeitet er die aufgezeigten Schwachstellen.Tatbestandsmerkmale von Aktivit?tsklauseln.-?Interaktion mit anderen Normen.-?Verfassungs- und Europarechtliche Konformit?t.-?Formulierungsvorschlag f?r eine vereinheitlichte Aktivit?tsklausel.Dr. Benedikt Christoph L?ufer ist als Rechtsanwalt am M?nchener Standort einer gro?en Wirtschaftsrechtskanzlei t?tig.
Die von Deutschland in seinen Doppelbesteuerungsabkommen verwendeten Aktivit?tsklauseln f?hren nicht selten beim Rechtsanwender zur Rechtsunsicherheit. Aus ihren unterschiedlichen Ausformungen resultieren Anwendungsschwierigkeiten sowie verfassungs- und europarechtliche Bedenken. Sie sind zum Teil nicht abgestimmt mit anderen Normen des deutschen (internationalen) Steuerrechts. Benedikt Christoph L?ufer versucht, Ordnung in diesen Bereich zu bringen. Dabei zeigt er l?ndervergleichend auf, dass es m?glich ist, die bestehenden Aktivit?tsklauseln zu vereinheitlichen und damit einen Gewinn an Rechtssicherheit zu erzielen. In einem Formulierungsvorschlag verarbeitet er die aufgezeigten Schwachstellen.
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Der Inhalt
???????? Tatbestandsmerkmale von Aktivit?tsklauseln
???????? Interaktion mit anderen Normen
???????? Verfassungs- und Europarl3u