Allein die Normativitat des Begriffes Entwicklung, erschwert es, eine objektive Analyse von Entwicklungszusammenarbeit zu verfassen. Hinzu kommt, dass nicht nur angezweifelt wird, ob Entwicklungszusammenarbeit uberhaupt einen positiven Effekt auf deren Empfanger hat, es wird teilweise sogar eine sofortige Einstellung gefordert, da negative Auswirkungen eben dieser uberwagen. Fest steht, dass Entwicklungszusammenarbeit trotz einem genuinen Interesse, Lander bei ihren Entwicklungsprozessen zu unterstutzen, zu keinem Zeitpunkt spannungs- und interessenfrei, sondern vielfach durch aussenpolitische und aussenwirtschaftliche Opportunitaten dominiert wurde und wird. Besonders die armste Region der Welt, Afrika sudlich der Sahara, ist dennoch auf entwicklungsforderliche Unterstutzung von finanzstarken Geberlandern wie Deutschland angewiesen. Unabhangig von ihrer Daseinsberechtigung ist es somit wichtig, die Entwicklungszusammenarbeit kritisch nach ihrer Wirksamkeit und moglichen Interessenkonflikten zu durchleuchten und mogliche Verbesserungsmoglichkeiten zu prufen. Aus diesem Grund wird die deutsche Entwicklungszusammenarbeit, deren Anspruch es ist, Hunger und Armut zu besiegen, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu starken und die Kreierung sozialer und okologischer Marktwirtschaften zu fordern, mit ihrem Schwerpunktkontinent, Afrika, untersucht. Primares Ziel dieser Arbeit ist es, einen Einblick in die Arbeitsweise und Konzeption deutscher Entwicklungszusammenarbeit mit Afrika zu gewahren und diese nachfolgend bestmoglich zu bewerten. Aus diesem Grund sollen nach der Klarung und Abgrenzung zentraler Begrifflichkeiten im zweiten Kapitel die Formen und das institutionelle System deutscher staatlicher Entwicklungszusammenarbeit dargestellt werden. Ein angemessenes Verstandnis von einigen wesentlichen Problemen afrikanischer Lander zu generieren ist Ziel des dritten Kapitels, um anschliessend untersuchen zu konnen, ob die staatlichen Trager deutscher Entwicklungszusammenar