Die Zentrale Verbindungsstelle berichtet den f?r den Verbraucherschutz zust?ndigen obersten Landesbeh?rden j?hrlich umfassend und in anonymisierter Form ?ber die im Rahmen des Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes empfangenen und weitergeleiteten Ersuchen um Amtshilfe und Informationsaustausch. Das vorliegende Heft enth?lt die vom Bundesamt f?r Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ?bermittelten Berichte der Jahre 2009 und 2010. Offizielle Ver?ffentlichung des BVL Berlin.
1. Bericht der Zentralen Verbindungsstelle gem. ? 3 Abs. 2 EG-Verbraucherschutz-durchsetzungsgesetz (VSchDG); Bericht f?r das Jahr 2009.- 2. Bericht der Zentralen Verbindungsstelle gem. ? 3 Abs. 2 EG-Verbraucherschutz-durchsetzungsgesetz (VSchDG); Bericht f?r das Jahr 2010.- 3. Bericht gem. Artikel 21 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 ?ber die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz; Bericht f?r die Jahre 2009/2010
Nach ? 3 Abs. 2 EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz (VSchDG) berichtet das Bundesamt f?r Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als Zentrale Verbindungsstelle den f?r den Verbraucherschutz zust?ndigen obersten Landesbeh?rden j?hrlich umfassend und in anonymisierter Form ?ber die im Zusammenhang mit dem VSchDG empfangenen und weitergeleiteten Ersuchen um Amtshilfe und Informationsaustausch.
Nach Artikel 21 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 ?ber die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz erstatten die Mitgliedstaaten der Europ?ischen Kommission alle zwei Jahre Bericht ?ber die Durchf?hrung der Verordnung. F?r Deutschland nimmt diese Aufgabe ebenfalls das BVL wahr.?
Die vorliegenden Berichte enthalten die relevanten Angaben f?r die Jahre 2009 und 2010.
Offizielle Ver?ffentlichung des BVL Berlin
Gemeinsamer Bericht des Bundes und der L?nder
Wichtige Informationsquelle f?r mit dem Verbraucherschutz befasste Einrichtungen und LandesbelÃ4