Anfangs schlossen die Mitgliedstaaten durch umfassende Verhandlungen einen konsentierten Vertrag. Zentraler Gegenstand ihrer kooperativen ?bereinkunft ist zum einen die Vollendung des Binnenmarktes, die mit der unbehinderten Faktor- und G?termobilit?t deutlich liberalen Grunds?tzen entspricht. Zum andern beinhaltet der Unionsvertrag normative Elemente, die f?r bestimmte Politikbereiche eine Mobilit?tsfreiheit explizit ausschloss. In etlichen Bereichen wie der Gesundheits- oder Lohnpolitik erhielt die EU zudem kein Mandat. Beide Elemente spiegeln mithin ein pareto-optimales Unionsrecht wider. Allerdings l?st der nicht-kooperative EuGH normative Absprachen im heterogenen Integrationsraum dann auf, wenn sie wirtschaftsliberalen Grunds?tzen widersprechen. Diese gravierende Intervention brachte dem EuGH den rechtsstaatlich bedenklichen Vorwurf einer Politischen Justiz ein. Gleichwohl ist der EuGH (judifizielle Governance) in einen unabdingbaren Kontext eingebunden und zu bewerten: Die EU ist unter der Zielsetzung einer Marktintegration konzipiert, wobei die Forcierung von Markt- und Konkurrenzmechanismen ein wesentliches Systemelement dieses Prozesses repr?sentiert. Governance zielt auf die Herstellung von Qualit?t ?konomischer Leistungsf?higkeit ab. Der EuGH folgt notwendig diesem Konzept, um Zielkonflikte zugunsten grunds?tzlicher Paradigmen aufzul?sen. Der Gerichtshof vollzieht keinen systemischen Paradigmenwechsel und ist nicht als politischer Akteur zu definieren.Konfliktszenario: Politische Grunds?tze und Politische Justiz, Schwitters Paradoxon und Titanic-Effekt.- Impressionen zur suspekten Welt der Justiz.- Judizielle Governance in der Europ?ischen Union.- Vorrang europarechtlicher Normen als Gebot ?konomischer Effizienz.- Richterliche Praxis, Paradigmen und Politische Justiz.- EuGH als Europ?ischer Verfassungsgerichtshof?.- Reaktivierung supranationaler Clubg?ter - zur Analyse exemplarischer Urteile.- Fazit: Die Tragik der Trade-offs und der nicht-kooperativlĂ)