Barbara Selch untersucht die Berichterstattungspflicht ?ber die Risiken der k?nftigen Entwicklung im Rahmen des Lageberichts und leitet siebzehn Risikodimensionen (Grunds?tze einer gesetzeskonformen Risikoberichterstattung im Lagebericht) ab, denen sie die nach IDW RS HFA 1 vorgesehenen Anforderungen zur Risikoberichterstattung gegen?berstellt.Die Entwicklung der gesetzlichen Regelung zum Lagebericht seit dem Aktiengesetz von 1965 bis zum KapCoRiLiG von 2000Rahmenbedingungen f?r die Aufstellung des LageberichtsInhalt des Lageberichts nach ? 289 HGBRisikoberichterstattung im LageberichtDer Lagebericht nach IDW RS HFA 1Dr. Barbara Selch promovierte bei Prof. Dr. Hansrudi Lenz am Lehrstuhl f?r Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftspr?fungs- und Beratungswesen der Universit?t W?rzburg. Sie ist in der Grundsatzabteilung Wirtschaftspr?fung bei der Ernst & Young AG Wirtschaftspr?fungsgesellschaft in Stuttgart t?tig.Im Rahmen des in den 1990er Jahren in Deutschland einsetzenden Reformprozesses in der Rechnungslegung wird die Bedeutung des bislang wenig beachteten Lageberichts unterstrichen. Zum einen erg?nzte 1998 das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) die Vorschrift zur Aufstellung des Lageberichts (?? 289, 315 HGB) um den sog. Risikobericht, wonach auf die Risiken der k?nftigen Entwicklung einzugehen ist. Zum anderen ver?ffentlichte das Institut der Wirtschaftspr?fer (IDW) die Stellungnahme zur Rechnungslegung: Aufstellung des Lageberichts (IDW RS HFA 1) mit umfassenden Vorgaben zur Lageberichtspublizit?t.
Barbara Selch untersucht die Berichterstattungspflicht ?ber die Risiken der k?nftigen Entwicklung sowie die Aufstellung des Lageberichts nach IDW RS HFA 1. Eine umfassende Interpretation des Risikoberichts bildet die Grundlage f?r die Ableitung von siebzehn Risikodimensionen (Grunds?tze einer gesetzeskonformen Risikoberichterstattung im Lagebericht). Anschlie?end werden im Rahmen einer kritischen W?rdigung von IDl“}