Einige Daten f?r die Entwicklung des Einkommensteuergesetzes: Ein ein? heitliches Einkommensteuergesetz wurde am 23. M?rz 1920 geschaffen. Damit entstand eine einheitliche Einkommensteuer des Reiches, w?hrend fr?her die einzelnen Bundesstaaten verschiedene Einkommensteuergesetze erlassen hatten. F?nf Jahre sp?ter wurde das Einkommensteuergesetz durch das Gesetz vom 10. August 1925 ge?ndert und in neuer Form ver?ffentlicht. An seine Stelle ist das Einkommensteuergesetz vom 16. Oktober 1934 getreten, das einige ?nderungen herbeigef?hrt und die Rechtsprechung des Reichs? finanzhofs weithin ber?cksichtigt hat. Dieses Gesetz ist am 27. Februar 1939 in neuer Fassung verk?ndet worden und hat bis Ende 1945 Geltung gehabt. Dann sind erhebliche ?nderungen durch die Kontrollratsgesetze Nr. 12 vom 11. Februar 1946 und Nr. 41 vom 19. Dezember 1947 herbeigef?hrt worden. Viele dieser ?nderungen sind aber wieder aufgehoben und andere ?nde? rungen sind neu eingef?hrt worden, so da? das Einkommensteuergesetz erst? malig nach dem Umbruch als EStG 1948 in der Fassung des Mil.-Rcg.-Ges.Einige Daten f?r die Entwicklung des Einkommensteuergesetzes: Ein ein? heitliches Einkommensteuergesetz wurde am 23. M?rz 1920 geschaffen. Damit entstand eine einheitliche Einkommensteuer des Reiches, w?hrend fr?her die einzelnen Bundesstaaten verschiedene Einkommensteuergesetze erlassen hatten. F?nf Jahre sp?ter wurde das Einkommensteuergesetz durch das Gesetz vom 10. August 1925 ge?ndert und in neuer Form ver?ffentlicht. An seine Stelle ist das Einkommensteuergesetz vom 16. Oktober 1934 getreten, das einige ?nderungen herbeigef?hrt und die Rechtsprechung des Reichs? finanzhofs weithin ber?cksichtigt hat. Dieses Gesetz ist am 27. Februar 1939 in neuer Fassung verk?ndet worden und hat bis Ende 1945 Geltung gehabt. Dann sind erhebliche ?nderungen durch die Kontrollratsgesetze Nr. 12 vom 11. Februar 1946 und Nr. 41 vom 19. Dezember 1947 herbeigef?hrt worden. Viele dieser ?nderungen sind aber wieder aufgehoblS4