Die Privilegierung der Medien im deutschen Datenschutzrecht: Zur Umsetzung der EG-Datenschutzrichtlinie hinsichtlich der journalistisch-redaktionellen [Paperback]
Einleitung: Medienfreiheit und Datenschutz.- Europarechtliche Vorgaben: Die EG-Datenschutzrichtlinie.- Verfassungsrechtliche Vorgaben aus dem Grundgesetz.- Das Entstehungsgeschichte des Medienprivilegs im BDSG.- Das Medienprivileg in der heutigen Fassung.- Das Instrument der Selbstregulierung.- Der Schutz der Privatsph?re durch den Deutschen Presserat.- Die Umsetzung der EG-Datenschutzrichtlinie im Bundesdatenschutzgesetz.- Vereinbarkeit des ? 41 BDSG mit dem Grundgesetz.- Modernisierungsbedarf f?r ? 41 BDSG?.- L?sungsvorschlag f?r ein neuen ? 41 BDSG. Der fachlich kompetente Leser [...] kann dich Lekt?re des Buches seine Kenntnisse des Datenschutzrechts im Allgemeinen und der Sonderstellung der Medien im Besonderen in diesem Zusammenhang zweifellos sinnvoll erweitern. MedienWirtschaft, 03/2008Dr. Philipp-Christian Thomale promovierte bei Prof. Dr. Alexander Ro?nagel am Lehrstuhl f?r ?ffentliches Recht der Universit?t Kassel. Er ist Leiter der Rechtsabtei-lung der BAF Berlin Animation Film GmbH & Co. Produktions KG.Wohl kaum eine Regelung im Datenschutzrecht ist seit der ersten Fassung aus dem Jahre 1977 so heftig umstritten wie das Medienprivileg. Das Grundgesetz gew?hr-leistet den Medien ein umfassendes Recht auf Beobachtung und Recherche. Dies kollidiert jedoch bei personenbezogenen Daten mit dem Interesse des Betroffenen, selbst ?ber die Verwendung der ihn betreffenden Daten und deren Ver?ffentlichung zu entscheiden.
Philipp-Christian Thomale ?berpr?ft, inwieweit der Gesetzgeber bei den medienspe-zifischen Datenschutzvorschriften die zahlreichen europarechtlichen und verfas-sungsrechtlichen Anforderungen umgesetzt hat, und er?rtert unter rechtspolitischen Aspekten, ob und wie ein sachgerechter Ausgleich zwischen der Medienfreiheit und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu erreichen ist. Der Autor zeigt, dass der Gesetzgeber seinen Handlungspflichten nur unzureichend nachgekommen ist, erl?utert den juristischen und rechtspolitlSÑ