Entwicklung und Charakter des Europ?ischen Gemeinschaftsrechts sind wesentlich durch die Gerichtsverfassung der Gemeinschaft und die T?tigkeit der Gerichte mitgepr?gt worden. Die Vorbereitung und das Zustandekommen des Gerichtswesens und des gerichtlichen Verfahrens der Europ?ischen Gemeinschaft sind Gegenstand dieses zweiten Bandes der Dokumente zum Europ?ischen Recht, der in Aufbau und Auswahl der Dokumente der Konzeption des ersten Bandes ( Gr?ndungsvertr?ge ) folgt. Mit der erstmals dokumentierten und editorisch aufgearbeiteten Entwicklungsgeschichte der Justiz im Europ?ischen Gemeinschaftsrecht bis zu den R?mischen Vertr?gen von 1957 richtet sich dieses erg?nzende Grundlagenwerk an alle, die an einer vertieften Auseinandersetzung mit den geschichtlichen Wurzeln des Gerichtswesens in Europa interessiert sind.Entwicklung und Charakter des Europ?ischen Gemeinschaftsrechts sind wesentlich durch die Gerichtsverfassung der Gemeinschaft und die T?tigkeit der Gerichte mitgepr?gt worden. Die Vorbereitung und das Zustandekommen des Gerichtswesens und des gerichtlichen Verfahrens der Europ?ischen Gemeinschaft sind Gegenstand dieses zweiten Bandes der Dokumente zum Europ?ischen Recht, der in Aufbau und Auswahl der Dokumente der Konzeption des ersten Bandes ( Gr?ndungsvertr?ge ) folgt. Mit der erstmals dokumentierten und editorisch aufgearbeiteten Entwicklungsgeschichte der Justiz im Europ?ischen Gemeinschaftsrecht bis zu den R?mischen Vertr?gen von 1957 richtet sich dieses erg?nzende Grundlagenwerk an alle, die an einer vertieften Auseinandersetzung mit den geschichtlichen Wurzeln des Gerichtswesens in Europa interessiert sind.Die Montanunion (EGKS): Der Schumann-Plan; Vom Schumann-Plan bis zum Beginn der Vertragshandlungen am 20. Juni 1950; Die Vertragshandlunen, 20. Juni 1950 bis 18. April 1951; Die Vorarbeiten f?r die Arbeitsaufnahme des Gerichtshofs.- Das Projekt der Europ?ischen Politischen Gemeinschaft: Von den Vorbereitungsarbeiten f?r die Luxemburger Entschlie?ung lCÈ