Durch die Erteilung eines Schutzrechtes kann ein Erfinder bzw. Sch?pfer einer gewerblich verwertbaren, sch?pferischen Leistung f?r eine bestimmte Zeit das alleinige Verwertungsrecht zugestanden werden. Diese Schutzrechte k?nnen technische Schutzrechte sein (Patente und Gebrauchsmuster) oder nicht technische (Geschmacksmuster, Marken und Sortenschutz). Diese Kategorien werden in diesem Band behandelt und insbesondere die Verfahren zur Erteilung der Schutzrechte ausf?hrlich erl?utert. Ferner erfolgen Ausf?hrungen zur Verwertung und zur Rechtsverfolgung der Schutzrechte und zur supranationalen Zusammenarbeit auf diesem Gebiet.Schutzgesetze.- Patent.- Gebrauchsmuster.- Marken.- Geschmacksmuster.- Verwertung von Schutzrechten.- Rechtsverfolgung von Schutzrechten.- Arbeitnehmer-Erfindergesetz (ArbEG).- Supranationale Zusammenarbeit.Hartmut Hering ist als Patentanwalt in M?nchen t?tig.
Durch die Erteilung eines Schutzrechtes kann ein Erfinder bzw. Sch?pfer einer gewerblich verwertbaren, sch?pferischen Leistung f?r eine bestimmte Zeit das alleinige Verwertungsrecht zugestanden werden. Diese Schutzrechte k?nnen technische Schutzrechte sein (Patente und Gebrauchsmuster) oder nicht technische (Geschmacksmuster, Marken und Sortenschutz). Diese Kategorien werden in diesem Band behandelt und insbesondere die Verfahren zur Erteilung der Schutzrechte ausf?hrlich erl?utert. Ferner erfolgen Ausf?hrungen zur Verwertung und zur Rechtsverfolgung der Schutzrechte und zur supranationalen Zusammenarbeit auf diesem Gebiet.
Der Inhalt
- Schutzgesetze
- Patent
- Gebrauchsmuster
- Marken
- Geschmacksmuster
- Verwertung von Schutzrechten
- Rechtsverfolgung von Schutzrechten
- Arbeitnehmer-Erfindergesetz (ArbEG)
- Supranationale ZusammlsÑ