Es soll mit dieser Arbeit kein Beitrag zu der Diskussion geleistet werden, ob diese oder jene Steuer ?ber den Preis abgew?lzt werden kann oder nicht, denn dar?ber entscheidet in jedem Einzelfall der Markt. Die Steuern, die angeblich nicht abgew?lzt werden sollen, beeinflussen, genau wie alle an? deren gewinnmindernden Belastungen auch, die Nettorendite des Unter? nehmens, und diese stellt nun einmal den entscheidenden Faktor in einem Wirtschaftssystem dar, das als Regulativ das Konkurrenzprinzip anerkennt. Es ist eine Tatsache, da? sich in einem solchen System ein Unternehmen auf die Dauer nur dann behaupten kann, wenn es in Form des Nettogewinnes eine Verzinsung seines Eigenkapitals erwirtschaften kann, die mindestens dem markt?blichen Zinssatz entspricht. So gesehen werden a 11 e Steuern, auch die sog. Ertragsteuern, zu Kostensteuern und sind wie Kosten in die Kalkulation einzubeziehen. Unterschiede in der Steuerbelastung gleich wel? cher Art haben stets Einflu? auf die Konkurrenzlage, weil das Unternehmen mit geringerer Belastung die vorauszusetzende Mindestrendite mit ver? gleichsweise niedrigeren Preisen erwirtschaften kann. Das gilt heute beson? ders auch f?r den zwischenstaatlichen Vergleich. Die Frage, in welchem Ma?e der Preis eines Produktes durch das g?ltige Steuersystem belastet wird, stellt eines der schwierigsten Probleme dar.A. Die Besteuerungsgrundlagen.- a) Die Einzelsteuern.- b) Zusammenfassung der Einzelsteuern.- B. Jahresabschlu? und Steuern.- Erstes Beispiel.- Zweites Beispiel.- Drittes Beispiel.- Viertes Beispiel.- C. Steuern als Kostenfaktor.- D. Steuern als Konkurrenzfaktor.- a) Investitionsaufwand und Steuerbelastung.- b) Steuerliche Belastung des Preises.- Anhang: Gesetz zur F?rderung der Verwendung von Steinkohle in Kraftwerken.Springer Book Archives