Seit dem 1. Januar 2021 gilt das novellierte JVEG (Justizverg?tungs - und entsch?digungsgesetz). Auf Grundlage der aktuellen Gesetzgebung beantwortet dieser Kommentar die Fragen und Probleme der Verg?tung von Sachverst?ndigen. Auch die Verg?tung au?ergerichtlicher T?tigkeiten nach BGB werden erl?utert. Die wesentlichen Merkmale der Struktur und der Inhalte der Verg?tungsregeln nach T?tigkeitsgruppen werden klar und ?bersichtlich erl?utert.Einf?hrung.- Teil 1: Die Verg?tung des Sachverst?ndigen f?r au?ergerichtliche T?tigkeiten.- Teil 2: Die Verg?tung des Sachverst?ndigen f?r gerichtliche T?tigkeiten.- Anhang. Musterrechnung.- Auszug BGB.- Wortlaut JVEG.Andreas Weglage, Fachanwalt f?r Bau- und Architektenrecht und Dozent.
Seit dem 1. Januar 2021 gilt das novellierte JVEG (Justizverg?tungs- und entsch?digungsgesetz). Auf Grundlage der aktuellen Gesetzgebung beantwortet dieser Kommentar die Fragen und Probleme der Verg?tung von Sachverst?ndigen. Auch die Verg?tung au?ergerichtlicher T?tigkeiten nach BGB werden erl?utert. Die wesentlichen Merkmale der Struktur und der Inhalte der Verg?tungsregeln nach T?tigkeitsgruppen werden klar und ?bersichtlich erl?utert.
Der Inhalt
- Einf?hrung
- Teil 1: Die Verg?tung des Sachverst?ndigen f?r au?ergerichtliche T?tigkeiten
- Teil 2: Die Verg?tung des Sachverst?ndigen f?r gerichtliche T?tigkeiten
- Anhang: Musterrechnung Auszug BGB Wortlaut JVEG
Die Zielgruppen
- Privatgutachter
- Gerichtsgutachter
- Bausachverst?ndige
- Immobiliensachverst?ndige
- Architekten und Ingenieure
- Makler- und Kaufleute der Grundst?cks- und Wohnungswirtschaft
- GelCR