Der TV?D hat zum 1. Oktober 2005 insbesondere den aus dem Jahre 1961 stammenden (Bundes-Angestelltentarifvertrag) BAT f?r die Kommunen und den Bund ersetzt. Davon sind in Deutschland ca. 2,3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen; das neue Tarifrecht des ?ffentlichen Dienstes tangiert nahezu 5 Millionen Arbeitsvertr?ge. Dadurch wurde das bisherige am Beamtenrecht orientierte Arbeitsrecht des ?ffentlichen Dienstes in grundlegender Weise reformiert. Die Tragweite der Wandelung zeigt sich z. B. in der
- Aufhebung der Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten,
- Schaffung eines leistungsorientierten Verg?tungssystems und dem Einstieg in ein neues Eingruppierungsrecht
- Flexibilisierung der Arbeitszeit durch Einf?hrung von Rahmenzeiten, Arbeitszeitkorridoren und Arbeitszeitkonten,
- Ausweitung der Einsatzm?glichkeiten bei anderen Arbeitgebern.
Ein solcher Paradigmenwechsel geht nicht ohne Schwierigkeiten vonstatten. Dieser Kommentar vermittelt dem Leser die n?tige Orientierung, um den TV?D in der Praxis anzuwenden. Er will den Weg des ?ffentlichen Dienstes zur?ck zum Arbeitsrecht in wissenschaftlich fundierter Weise mit der notwendigen kritischen Distanz begleiten.
Tarifvertrag f?r den ?ffentlichen Dienst Allgemeiner Teil (TV?D AT).- Geltungsbereich.- Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit.- Allgemeine Arbeitsbedingungen.- Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung.- Qualifizierung.- Regelm??ige Arbeitszeit.- Sonderformen der Arbeit.- Ausgleich f?r Sonderformen der Arbeit.- Bereitschaftszeiten.- Arbeitszeitkonto.- Teilzeitbesch?ftigung.- Eingruppierung.- Eingruppierung in besonderen F?llen.- Vor?bergehende ?bertragung einer h?herwertigen T?tigkeit.- Tabellenentgelt.- (Bund) lƒc