Die Forderungspf?ndung hat gro?e praktische Relevanz. Deren Erfolg h?ngt meist davon ab, ob und inwieweit sich der Vollstreckungsschuldner kooperativ gegen?ber dem Vollstreckungsgl?ubiger verh?lt, mithin verwertbare Ausk?nfte erteilt (? 836 Abs. 3 Satz 1 ZPO). Offenbart sich der Vollstreckungsschuldner - wie so h?ufig - nicht, muss Aufwand und Zeit in das weitere Vollstreckungsvorhaben investiert werden. Zeit, die der Vollstreckungsgl?ubiger h?ufig nicht hat (? 804 Abs. 3 ZPO). Es ist ihm daher zumeist daran gelegen, den Drittschuldner rasch zur Auskunftserteilung anzuhalten. Diese Arbeit besch?ftigt sich mit den dogmatischen Grundlagen der Erkl?rungspflicht des Drittschuldners aus ? 840 Abs. 1 ZPO, nimmt aber auch Stellung zu praxisrelevanten Problemen - und bietet hierf?r geeignete L?sungswege an.Einleitung.- Die Rechtsnatur der Drittschuldnererkl?rung.- Verfassungsrechtliche Betrachtungsweise.
Der Autor Christian Thot ist Rechtsanwalt in Stuttgart und in Mannheim.
Die Forderungspf?ndung hat gro?e praktische Relevanz. Deren Erfolg h?ngt meist davon ab, ob und inwieweit sich der Vollstreckungsschuldner kooperativ gegen?ber dem Vollstreckungsgl?ubiger verh?lt, mithin verwertbare Ausk?nfte erteilt (? 836 Abs. 3 Satz 1 ZPO). Offenbart sich der Vollstreckungsschuldner - wie so h?ufig - nicht, muss Aufwand und Zeit in das weitere Vollstreckungsvorhaben investiert werden. Zeit, die der Vollstreckungsgl?ubiger h?ufig nicht hat (? 804 Abs. 3 ZPO). Es ist ihm daher zumeist daran gelegen, den Drittschuldner rasch zur Auskunftserteilung anzuhalten. Diese Arbeit besch?ftigt sich mit den dogmatischen Grundlagen der Erkl?rungspflicht des Drittschuldners aus ? 840 Abs. 1 ZPO, nimmt aber auch Stellung zu praxisrelevanten Problemen - und bietet hierf?r geeignete L?sungswege an.
Der Autor
Christian Thot ist RechtsanlCÀ