Das Fortbestehen der Kapitalgesellschaft kann durch die Erh?hung der Pensionsr?ckstellung in Gefahr sein. Unter dem Gesichtspunkt, dass Pensionszusagen an den Gesellschafter-Gesch?ftsf?hrer einer kleinen Kapitalgesellschaft nicht nur zur Altersvorsorge, sondern bisher auch zur Steuerentlastung genutzt wurde, ist dies doppelt schlimm. Denn die Erh?hung der Pensionsr?ckstellung erfolgt lediglich in der Handelsbilanz. Steuerrechtliche Vorschriften f?r die Pensionsr?ckstellung wurden durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz nicht ge?ndert. Insofern ist hier keine Steuerentlastung zu erwarten. Jahrelange, unter dem damalig geltenden Recht, sinnvolle steuerliche Beratung wird somit durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz pl?tzlich zu einer Fehlberatung.