Der Deutsche Bundestag hat im M?rz 2000 die Enquete-Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin mit dem Auftrag eingesetzt, Empfehlungen f?r die ethische Bewertung, f?r M?glichkeiten des gesellschaftlichen Umgangs sowie f?r gesetzgeberisches und administratives Handeln in Bezug auf medizinische Zukunftsfragen zu erarbeiten. Nach Zwischenberichten zur Biopatentierung und zur Stammzellenforschung geht die Kommission in ihrem Schlu?bericht ausf?hrlich auf die Themenfelder Pr?implantationsdiagnostik und genetische Daten ein. Dar?ber hinaus widmet sie sich ethischen und rechtlichen Orientierungspunkten im Umgang mit Fragen der modernen Medizin, diskutiert Diskurs- und Partizipationsm?glichkeiten und weist in einem Kapitel Desiderate auf offene Fragen hin.Wissen und K?nnen der heutigen Biomedizin wachsen mit atemberaubender Geschwindigkeit. In Grenzsituationen menschlicher Existenz, in denen man sich fr?her nur in der Hand des Schicksals, des Zufalls oder der Allmacht Gottes wusste (Zeugung, Geburt und Sterben, Krankheit und Behinderung), sind heute gestaltende Eingriffe m?glich. Das l?st Hoffnung aus, aber auch Erschrecken. Wo von den neuen Erkenntnissen Gutes zu erwarten ist und wo Gefahren lau? ern, muss unterschieden werden. Kriterien daf?r liefert dem Einzelnen die Ethik, der Gemeinschaft das Recht. Zwischen beiden besteht keine Identit?t, aber eine enge Verbindung. Am deutlichsten wird dies im Grundrechtskatalog unserer Verfassung. Recht kann nur dann mit freiwilliger Gefolgschaft rechnen, wenn es gemeinschaftsdienlichen Werten entspricht und darum plausibel und richtig erscheint. Die Pluralit?t der Weltanschauungen in unserer Gesellschaft bringt Wertevielfalt mit sich, aber auch Werteunsicherheit. Diese wird im Fall der Biomedizin noch dadurch gesteigert, dass sich Wissenschaft heute im internationalen Verbund entwickelt und auch hier unterschiedliche Wertordnungen zwangsl?ufig aufein? ander treffen. Zwischen Ablehnung und Akzeptanz, zwischen Furcht und Hoflƒ+