Selbstverteidigung und kollektive Sicherheit repr?sentieren gegenl?ufige Ordnungsmodelle der internationalen Beziehungen und des V?lkerrechts - eine an den Einzelstaaten orientierte Ordnung steht einer Konzeption gegen?ber, die prim?r auf staatengemeinschaftlichen Institutionen basiert. Die daraus notwendigerweise resultierende Spannung ist von Art. 51 UN-Charta nicht eindeutig gel?st worden. Die in dem Buch unternommene Analyse von Charta und Staatenpraxis zeigt jedoch, da? das gegenw?rtige V?lkerrecht dem kollektiven System grunds?tzlich Vorrang einr?umt. Der UN-Sicherheitsrat kann das Selbstverteidigungsrecht der Staaten weitgehend einschr?nken; dies selbst dann, wenn dadurch Staaten in existentielle Gefahr geraten k?nnen. Dieses Ergebnis spiegelt die stark fortgeschrittene Konstitutionalisierung des V?lkerrechts wider, es legt aber auch eine Revision der Grundlagen des V?lkerrechts nahe.Die Entwicklung der Spannung zwischen Selbstverteidigung undkollektiver Sicherheit: Selbstverteidigung und kollektive Sicherheit vor 1945.- Die Entstehung der Charta der Vereinten Nationen.- Die Praxis des Sicherheitsrats und der Staaten.- Das Verh?ltnis von Selbstverteidigung undkollektiverSicherheit in der UN-Charta: Die Ziele von Selbstverteidigung und kollektiver Sicherheit.- Die erforderliche Qualit?t der Kollektivma?nahmen.- Beurteilungsspielr?ume.- Die Grundkonzeption der Charta.- Konkretisierung und Zusammenfassung.- Friedenssicherung undstaatliche Integrit?t: Die Gef?hrdung staatlicher Integrit?t als Sonderfall im System der Charta.- Das Selbstverteidigungsrecht als ius cogens.- Das naturgegebene Recht zur Selbstverteidigung und der Schutz der staatlichen Integrit?t.- Friedenssicherung und staatliches Existenzrecht.