Die Rolle der Steuertechnik, jener besonderen ?Kunst, eine Steueridee in die Tat um? zusetzen? (Meisei), tritt im finanzwissenschaftlichen Schrifttum hinter der eher vorder? gr?ndigen Aufz?hlung aller geltenden Steuern, ihrer Paragraphen, S?tze und Tarife meist g?nzlich in den Hintergrund; da? eine Steuer nicht allein mit der Verk?ndung ihres Gesetzestextes und der Proklamation ihres Tarifs, sondern erst mit ihrer administrativen Ein- und Durchf?hrung, ihrer konkreten Anforderung, Erhebung und Kontrolle ins wirk? liche Leben tritt, ist eine zwar unbestreitbare und weithin unbestrittene Tatsache, geh?rt aber zu jenen ?unbequemen Wahrheiten?, an die man sich nicht gern erinnert f?hlt, zumal es nicht leicht ist, die damit verkn?pften P'robleme theoretisch und praktisch in den Griff zu bekommen. Dabei ist die Kluft zwischen Verfassungsnorm und Verfassungswirklichkeit, von der in Deutschland seit einigen Jahren immer h?ufiger die Rede ist, nirgends so tief und breit wie im Steuerwesen. Den Namen einer ?Einkommensteuer?, einer nach dem pers?nlichen Einkommen und der darin zum Ausdruck kommenden finanziellen Leistungsf?higkeit be? messenen ?direkten? Personalsteuer, verdienen in der steuerlichen Wirklichkeit nur wenige der unter dieser Bezeichnung erhobenen Abgaben; zahlreiche Hilfs- und Aushilfskonstruk? tionen, wie Pauschalierungen, offene oder verdeckte Steuerakkorde, Sch?tzungsmethoden und an ?u?eren MerkmaLen orientierte Bemessungsma?st?be verwandeln die sogenannte Einkommensteuer in vielen F?llen in eine mehr oder weniger vom Zufall, von ?u?eren Tatbest?nden oder von geschickter Gestaltung der Bemessungsgrundlagen abh?ngige Zahlungsverpflichtung, die mit den Postulaten der Allgemeinheit, Gleichm??igkeit und Gerechtigkeit, an die derGesetzgeber sich gebunden f?hlte, oft nicht mehr viel zu schaffen hat.1. Kapitel: Der Einflu? der Steuermentalit?t auf die Harmanisierungrbem?hungen.- 2. Kapitel: Die Steuerverwaltung.- 3. Kapitel: Die Ermittlung der Steuerschuld.- 4. Kapilñ