Seit der Umsetzung der siebenten EG-Richtlinie enthalten die deutschen Konzernrechnungslegungsvorschriften dreiundneunzig Rechtsvorschriften mit Wahlrechten. Faktisch besteht bei den meisten davon keine Wahlm?glichkeit, so da? auf die Wahlrechte verzichtet werden k?nnte.Dissertation Universit?t der Bundeswehr Hamburg 1997Zweck des Konzernabschlusses - Auslegung und Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften - Bedeutung der Generalnorm und des overriding principle f?r die Rechnungslegungsvorschriften - Zur generalnormkonformen Aus?bung von Wahlrechten der KonzernrechnungslegungsvorschriftenDr. Frank Peter Peffekoven ist wissenschaftlicher Assistent und Habilitand bei Prof. Dr. Friedrich-Wilhelm Lausberg an der Universit?t der Bundeswehr Hamburg.Seit der Umsetzung der siebenten EG-Richtlinie enthalten die deutschen Konzernrechnungslegungsvorschriften 93 Rechtsvorschriften mit Wahlrechten. Offenbar ist es somit m?glich, sich zur Darstellung von Sachverhalten im Konzernabschlu? zwischen alternativ geregelten Abbildungsweisen zu entscheiden. Um zu kl?ren, ob diese Wahlm?glichkeiten tats?chlich bestehen, untersucht Frank Peter Peffekoven zun?chst Zweck und Aufgabe von Konzernabschl?ssen sowie die europarechtlichen Rahmenbedingungen. Anschlie?end analysiert der Autor die 93 Wahlrechte. Es wird deutlich, da? die Aus?bung der meisten Wahlrechte durch Zweck und Aufgabe des Konzernabschlusses eindeutig festgelegt ist. Faktisch besteht bei den meisten Rechtsvorschriften mit Wahlrechten keine Wahlm?glichkeit, so da? sie durch Rechtsvorschriften ohne Wahlrechte ersetzt werden k?nnen.Seit der Umsetzung der siebenten EG-Richtlinie enthalten die deutschen Konzernrechnungslegungsvorschriften 93 Rechtsvorschriften mit Wahlrechten. Offenbar ist es somit m?glich, sich zur Darstellung von Sachverhalten im Konzernabschlu? zwischen alternativ geregelten Abbildungsweisen zu entscheiden. Um zu kl?ren, ob diese Wahlm?glichkeiten tats?chlich bestehen, untersucht Frank Peter Peffekoven zun?chstly