? 1 Begriff und Arten der Zwangsvollstreckung I. Der Begriff der Zwangsvollstreckung 1. Die Zwangsvollstreckung ist das staatlich geregelte Verfahren zur Durch? setzung und Sicherung von vornehmlich privatrechtlichen Anspr?chen mittels staatlichen Zwangs. Zahlt der K?ufer nicht freiwillig den vereinbarten Kaufpreis, gibt der Besitzer dem Eigent?mer die grundlos vorenthaltene Sache nicht heraus, weigert sich der Erbe, dem Pflichtteilsberechtigten ?ber den Bestand des Nachlasses Auskunft zu erteilen, so mu? es Mittel und Wege geben, die Rechte des Verk?ufers, des Eigent?mers und des Pflichtteilsberechtigten auch gegen den Willen des K?ufers, des Besitzers und des Erben durchzu? setzen. Den erforderlichen Zwang im Wege der Selbsthilfe auszu?ben, kann die Rechtsordnung dem Berechtigten nicht gestatten. Dem Schwachen w?rde die Erlaubnis ohnehin nichts n?tzen, der Starke k?me in Versuchung, sich ?bergriffe zu erlauben. Eine solche Art von Selbsthilfe gef?hrdet den Rechts? frieden innerhalb der Gemeinschaft. Selbsthilfe ist deshalb heute nur noch in seltenen Ausnahmef?llen erlaubt. 2. Der Staat mu? aber die Durchsetzbarkeit seiner Privatrechtsordnung gew?hrleisten. Verbietet er dem einzelnen, im Wege der Selbsthilfe sein vermeintliches Recht zu suchen, so ?bernimmt er seinerseits die Pflicht, l Re c h t s s hut c z zu gew?hren). Im Erkenntnisverfahren, dem Zivilproze?, wird von den staatlichen Gerichten gepr?ft und im Urteil ausgesprochen, was Rechtens ist. Bei der Zwangsvollstreckung handelt es sich darum, auf Verlan? gen des Berechtigten die staatlichen Zwangsmittel einzusetzen, um den Ver? pflichteten zu zwingen, die Privatrechtsordnung zu beachten.? 1 Begriff und Arten der Zwangsvollstreckung I. Der Begriff der Zwangsvollstreckung 1. Die Zwangsvollstreckung ist das staatlich geregelte Verfahren zur Durch? setzung und Sicherung von vornehmlich privatrechtlichen Anspr?chen mittels staatlichen Zwangs. Zahlt der K?ufer nicht freiwillig den vereinbarten Kaufpreis, gibt der lă)