Mit einem bilateralen Anwerbeabkommen zwischen der T?rkei und der Bundesrepublik hat die Geschichte der Einwanderung t?rkischer Staats? angeh?riger nach Deutschland 1961 ihren Anfang genommen. Es war keine Einwanderung im klassischen Sinne, die mit der Absicht einer dauerhaften Niederlassung geplant wurde, sondern eine Arbeitsmigration auf Zeit. Da? die damaligen Gastarbeiter ihre R?ckkehr ins Herkunftsland nur in Ausnahmen verwirklichten, ist allgemein bekannt. Diese Einwanderer der ersten Generation haben heute bereits Kinder und Enkel. Doch auch sie werden wie ihre Eltern als ?Einwanderer betrachtet. Im Rechtssinn sind sie Ausl?nder , faktisch aber ist ihr gesellschaftlicher Status der von Inl?ndern ohne deutsche Staatsangeh?rigkeit. Wegen dieser paradoxen Situation ist eine Debatte ?ber ihre Einb?rge? rung in den deutschen Staatsverband und ?ber deren Regelung und Praxis unumg?nglich geworden. Denn die erste, zweite und dritte Generation hat ihren st?ndigen Lebensmittelpunkt in Deutschland. Ihr Rechtsstatus be? hauptet jedoch Gegenteiliges. Der Begriff des ?Ausl?nders n?mlich, so interpretiert Rittstieg in seinem einf?hrenden Kommentar zum Deutschen Ausl?nderrecht, ?bezeichnet dem urspr?nglichen Wortsinn nach einen Menschen, dessen Lebensmittelpunkt sich au?erhalb des Landes befindet, und der daher nicht zu diesem Land und seiner Gesellschaft geh?rt (Rittstieg, 1992). Wie diese ?inl?ndischen Ausl?nder ! sich mit ihrer rechtlich und gesell? schaftlich prek?ren Stellung in Deutschland auseinandersetzen, m?chte ich am Beispiel von drei Portr?ts zeigen. Diese Portr?ts sind auf der Grundlage Die Bezeichnung geht auf Uli Bielefeld zur?ck, vgl. Bielefeld 1991. 7 von Interviews entstanden, die ich 1993 mit t?rkischen Akademikern in der Bundesrepublik gef?hrt habe.Mit einem bilateralen Anwerbeabkommen zwischen der T?rkei und der Bundesrepublik hat die Geschichte der Einwanderung t?rkischer Staats? angeh?riger nach Deutschland 1961 ihren Anfang genommen. Es war keinlƒ