Der Straftatbestand der Steuerhinterziehung bildet die Schnittstelle zwischen Strafrecht und Steuerrecht. Daraus resultieren zahlreiche dogmatische Probleme. Von besonderer Bedeutung f?r die Interpretation des Tatbestandes ist dabei das Handlungsunrecht der Steuerhinterziehung - wie auch der Betrug ist sie ein verhaltensgebundenes Delikt. Ausgehend vom Wortlaut der Norm und unter Ber?cksichtigung historischer Versuche, das Handlungsunrecht zu bestimmen, zeigt der Autor die der g?ngigen Tatbestandsinterpretation inh?renten Widerspr?che auf. Sodann ermittelt er auf der Grundlage strafrechtsdogmatischer Grunds?tze das spezifische Handlungsunrecht der Steuerhinterziehung. Dies f?hrt zu einer klareren Abgrenzung der tatbestandseigenen Begehungsvarianten und zuletzt zu einer Normfassung, die die Schnittstelle zwischen Steuerrecht und Strafrecht optimiert.Der Straftatbestand der Steuerhinterziehung bildet die Schnittstelle zwischen Strafrecht und Steuerrecht. Daraus resultieren zahlreiche dogmatische Probleme. Von besonderer Bedeutung f?r die Interpretation des Tatbestandes ist dabei das Handlungsunrecht der Steuerhinterziehung - wie auch der Betrug ist sie ein verhaltensgebundenes Delikt. Ausgehend vom Wortlaut der Norm und unter Ber?cksichtigung historischer Versuche, das Handlungsunrecht zu bestimmen, zeigt der Autor die der g?ngigen Tatbestandsinterpretation inh?renten Widerspr?che auf. Sodann ermittelt er auf der Grundlage strafrechtsdogmatischer Grunds?tze das spezifische Handlungsunrecht der Steuerhinterziehung. Dies f?hrt zu einer klareren Abgrenzung der tatbestandseigenen Begehungsvarianten und zuletzt zu einer Normfassung, die die Schnittstelle zwischen Steuerrecht und Strafrecht optimiert.? 370 AO im Strafrechtssystem: Rechtsgut; Tatobjekt; Deliktsnatur; T?terkreis; Verh?ltnis zu anderen Normen des Strafrechts; Zusammenfassung des ersten Teiles.- Die Hinterziehungshandlung in ? 370 AO: Struktur des Tatbestandes nach herrschender Meinung; Begr?ndungsversuche; Erlƒ"