Es kann keinem Zweifel unterliegen, da? die GmbH & Co. KG ihre besondere Beliebtheit letztlich der Steuergesetzgebung verdankt. Sie bietet zwar keine absoluten steuerlichen Vorteile gegen?ber einer KG, zu deren pers?nlich haftenden Gesellschaftern keine Kapitalgesellschaft geh?rt; sie erm?glicht aber die Haftungsbeschr?nkung auf das Gesellschaftsverm?gen unter Ver? meidung der Doppelbesteuerung und bietet damit ganz beachtliche Steuer? vorteile gegen?ber der GmbH. Auch diese haftet zwar nur mit ihrem Gesell? schaftsverm?gen; sie ist jedoch selbst?ndig k?rperschaftsteuerpflichtig, wo? durch, da die Aussch?ttungen bei den einzelnen Gesellschaftern nochmals der Einkommensteuer unterliegen, erwirtschaftete Gewinne im Ergebnis zweimal besteuert werden. Die GmbH & Co. KG ist deshalb nicht anr?chig, genausowenig wie es die GmbH ist. Daran ?ndern auch gelegentliche Mi?br?uche nichts. Jede wirt? schaftliche Bet?tigung ist mit einem Risiko verbunden, wobei die Gr??e des Risikos wiederum von der besonderen Art der wirtschaftlichen Bet?tigung abh?ngt. Es ist durchaus legitim, dieses Risiko auf das Gesch?ftsverm?gen zu beschr?nken. Da? der Unternehmer gleichzeitig versucht, in den F?llen, in denen er sich f?r eine haftungsbeschr?nkende Rechtsform entscheidet, diejenige zu w?hlen, die steuerlich die g?nstigsten M?glichkeiten bietet, ist ebensowenig zu beanstanden.Es kann keinem Zweifel unterliegen, da? die GmbH & Co. KG ihre besondere Beliebtheit letztlich der Steuergesetzgebung verdankt. Sie bietet zwar keine absoluten steuerlichen Vorteile gegen?ber einer KG, zu deren pers?nlich haftenden Gesellschaftern keine Kapitalgesellschaft geh?rt; sie erm?glicht aber die Haftungsbeschr?nkung auf das Gesellschaftsverm?gen unter Ver? meidung der Doppelbesteuerung und bietet damit ganz beachtliche Steuer? vorteile gegen?ber der GmbH. Auch diese haftet zwar nur mit ihrem Gesell? schaftsverm?gen; sie ist jedoch selbst?ndig k?rperschaftsteuerpflichtig, wo? durch, da die Aussch?ttunló