Eugen Schmalenbach hat die erzwungene Unterbrechung seiner akademischen Lehr? t?tigkeit seit 1933 dazu benutzt, Untersuchungen ?ber die Grunds?tze ordnungs? m??iger Bilanzierung zu organisieren, durch die diese allgemeinen Grunds?tze f?r die Bilanzierungs- und Pr?fungspraxis, gegliedert nach den einzelnen Bilanzposi? tionen, konkretisiert werden sollten. Besondere Schwierigkeiten ergaben sich dabei im Bereich des Vorratsverm?gens. Hier fehlt es auch heute noch an einer umfassen? den Darstellung der in der Praxis ordentlicher Kaufleute geltenden Bilanzierungs? grunds?tze. Offenbar sind die dabei zu behandelnden Fragen so vielf?ltig, da? sie bei dem jetzigen Stand der Erkenntnis in einer einzigen Untersuchung nicht beant? wortet werden k?nnen. Es empfiehlt sich aus diesem Grunde, sich zun?chst einmal auf die Behandlung der besonders dringlichen Fragen zu beschr?nken. Das ist in der folgenden Untersuchung geschehen; sie befa?t sich nur mit den Grunds?tzen, die bei der Inventur des Vorratsverm?gens zu beachten sind. Das Problem der Vorratsinventur war f?r die Bilanzierungspraxis immer von besonderem Gewicht, weil die handelsrechtliche Forderung nach einer k?rperlichen Aufnahme des gesamten Vorratsverm?gens, konzentriert auf einen einzigen Tag, n?mlich den Bilanzstichtag, in gr??eren Unternehmungen praktisch kaum zu erf?l? len war. Aus diesem Grunde hat man in der Praxis schon seit Jahrzehnten Metho? den entwickelt, die zwar den praktischen Bed?rfnissen Rechnung trugen, aber zum mindesten formal nicht den Vorschriften des Handels- und des Steuerrechts ent? sprachen. Hierhin geh?ren die Methoden der permanenten Inventur und der zeitlich ausgeweiteten Stichtag-Inventur sowie die Anwendung des Stichprobenverfahrens.Eugen Schmalenbach hat die erzwungene Unterbrechung seiner akademischen Lehr? t?tigkeit seit 1933 dazu benutzt, Untersuchungen ?ber die Grunds?tze ordnungs? m??iger Bilanzierung zu organisieren, durch die diese allgemeinen Grunds?tze f?r die Bilanzierungs- und PrlS'