Die 'Einigung Europas' ist heute weit mehr als nur ein politisches Projekt. Sie findet in unterschiedlichen und gleichsam eigenst?ndigen Kontexten statt. Das Europ?ische Recht ist eben solch ein Kontext und folgt einer eigenen Logik der Integration. Die Europ?ische Rechtsgemeinschaft sollte daher nicht als ein blo?es Produkt des politischen Marktes gesehen werden. Ebensowenig ist ihr zentraler Vertreter, der Europ?ische Gerichtshof (EuGH), als ein interessengeleiteter Akteur aufzufassen. Vielmehr ist es notwendig, der Rationalit?t des Europ?ischen Rechtskontextes auf die Spur zu kommen, um die 'Integration durch Recht' angemessen verstehen zu k?nnen. Ausgehend von den Arbeiten Max Webers und Ludwig Wittgensteins zeigt dieses Buch mit dem Konzept der Kontext-Rationalit?t einen neuen analytischen Weg zwischen Rationalismus und Poststrukturalismus auf. Anhand von aktuellen Fallstudien werden die M?glichkeiten, aber auch Grenzen der 'Integration durch Recht' in Europa beleuchtet. Eine Gemeinschaft aus Rechtsstaaten kann nur eine Rechtsgemeinschaft sein . Wie treffend und weitsichtig diese Einsch?tzung des ersten Kommissionspr?sidenten, Walter Hallstein, bereits seinerzeit war und wie aktuell sie auch heute noch ist, zeigt sich nicht zuletzt in dem stetig wachsenden und immer tiefer in die nationalstaatlichen Rechtsordnungen einwirkenden Bestand an Gemeinschaftsrecht. Viel wichtiger ist jedoch die Tatsache, dass das europ?ische Recht inzwischen selbst zu einem entscheidenden Faktor der Einigung Europas geworden ist. Es ist ein eigenst?ndiger Kontext der Integration und darf keinesfalls als blo?es Beiprodukt der politischen Einigung Europas aufgefasst werden. Ebenso wenig l?sst sich der Europ?ische Gerichtshof (EuGH) als ein interessengeleiteter oder sogar integrationspolitisch aktiver Akteur begreifen, auch wenn der Institution und seinen Vertretern entsprechende Motive regelm??ig nachgesagt werden. Denn obgleich der EuGH die Integration Europas zweifelsohne dl3\