Einf?hrung in die Rechtssoziologie? Warenbezeichnungen pflegen in der Regel mehr zu versprechen, als sie halten (k?nnen). Gilt dies auch f?r den Titel dieses Buches? Ich denke nein, allerdings mit zwei Einschr?nkungen. Zum einen gil- wie f?r die Soziologie im allgemeinen, so auch f?r die Rechtssozio? logie im besonderen -, da? sie zerf?llt in unterschiedliche Ans?tze, Paradigmen, Theorien und Methoden, die ihrerseits Ausflu? unter? schiedlicher Vorstellungen ?ber Forschungsgegenstand und -interesse sind. In die Rechtssoziologie einf?hren zu wollen, kann demnach zweierlei hei?en: einmal, sich auf die Darstellung einer Rechtssozio? logie zu beschr?nken und damit implizit den als richtig erkannten rechtssoziologischen Ansatz zu der Rechtssoziologie aufzuwerten, oder aber die Tatsache, da? es unterschiedliche Soziologien des Rechts gibt, selbst zum Gegenstand der Darstellung zu machen. Dann f?hrt allerdings kein Weg an grundlegenderen methodologi? schen und methodischen tlberlegungen vorbei. Eine solcherma?en reflexive Einf?hrung beabsichtigt das vorliegende Studienbuch. Zum anderen handelt es sich bei der Rechtssoziologie, gleich wel? cher wissenschaftstheoretischen Couleur, auf den ersten Blick um einen bunten Warenkorb. Im Unterschied zur Jurisprudenz sind rechtssoziologische Erkenntnisse und Forschungsergebnisse kaum kanonisiert. Es gibt demnach keinen verbindlichen rechtssoziologi? schen Stoff', den sich anzueignen hat, wer erfolgreich Rechtssozio? logie studieren will. Ja, es wird zu Recht gefragt, ob diese ?berhaupt lehrf?hig sei. Mit jedem Versuch, in die Rechtssoziologie einzu? f?hren, geht deshalb eine vorab getroffene Entscheidung ?ber die als relevant erachteten Inhalte und Themen einher.Einf?hrung in die Rechtssoziologie? Warenbezeichnungen pflegen in der Regel mehr zu versprechen, als sie halten (k?nnen). Gilt dies auch f?r den Titel dieses Buches? Ich denke nein, allerdings mit zwei Einschr?nkungen. Zum einen gil- wie f?r die Soziologie im allgemeinen,l³"