Die erste Auflage dieses Buches war 1951, die zweite Auflage 1960 er? schienen. Angesichts der Rechtsentwicklung in den beiden Jahrzehnten, die seitdem verstrichen sind, war eine F?lle von ?nderungen und Neue? rungen zu beachten. Voran steht dabei das Urheberrechtsgesetz von 1965, mit dem die jahrzehntelangen deutschen Reformarbeiten ihren Abschlu? gefunden haben, sowie das erg?nzende Gesetz ?ber die Wahr? nehml;lng von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten. Aus dem Konventionsrecht waren insbesondere das Rom-Abkommen ?ber den Schutz der aus?benden K?nstler, der Hersteller von Tontr?gern und der Sendeunternehmen, die Stockholmer und Pariser Revisionen der Berner ?bereinkunft und die Pariser Revision des Welturheberrechtsabkom? mens zu ber?cksichtigen. Im Gemeinsamen Markt sind es die Wettbe? werbsregeln und der Grundsatz des freien Warenverkehrs, die f?r die Beurteilung urheberrechtlicher Sachverhalte von Bedeutung geworden sind. Und nicht zuletzt sind es wiederum neuartige, durch die technische Entwicklung bedingte Sachverhalte, wie die neuen audiovisuellen Me? dien, die Sendungen ?ber Satelliten und der Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung, die besondere urheberrechtliche Fragen auf den Plan gerufen haben. Die Ber?cksichtigung der Neuerungen sowie der reichen Rechtspre? chung und Literatur haben eine umfassende Neubearbeitung erforder? lich gemacht. Sie war schon bald nach Erla? des Urheberrechtsgesetzes geplant, hat aber durch vordringliche Arbeiten auf nationaler und inter? nationaler Ebene einen Aufschub erfahren. Bei der Ausarbeitung hat sich eine Erweiterung des Umfangs des Buchs als unvermeidlich erwie? sen. Unter anderem wurde auch dem Urhebervertragsrecht angesichts der Bedeutung, die ihm f?r die Aus?bung des Urheberrechts zukommt, ein breiterer Raum als fr?her gewidmet.Die erste Auflage dieses Buches war 1951, die zweite Auflage 1960 er? schienen. Angesichts der Rechtsentwicklung in den beiden Jahrzehnten, die seitdem verstrichen sind, war elS0