Im sozialen Rechtsstaat der Gegenwart ist das Pathos der Freiheit einem neuen Pathos der sozialen Solidarit?t gewichen: der Verantwortung der Gesellschaft und des einzelnen f?r das Wohlergehen der Menschen und f?r den Schutz der Natur. Die Teilnehmer an einer interdisziplin?ren Arbeitstagung ?ber Verantwortlichkeit und Recht (1987) haben daher die grundlegenden Fragen nach den Personenund Instanzen, vor denen man sich bis heute zu verantworten hat,nach den Gegenst?nden und nach den Tr?gern von Verantwortung sowie nach den Gr?nden und Zwecken von Verantwortungszuschreibung untersucht. Erst das Bewu?tsein von Verantwortung gibt Gerechtigkeitsnormen richtungsweisende Kraft f?r Handlungen. Die in diesem Band versammelten Diskussionsergebnisse von Juristen, Theologen, Philosophen, Sozial- und Verhaltenswissenschaftlern sind daher f?r jeden von Bedeutung, der an richtigem sozialen Handeln interessiert ist.Unsere Arbeitsgemeinschaft ?ber Verantwortlichkeit und Recht kommt ohne ein Referat ?ber die Verantwortung des Rechtswissenschaftlers f?r das Recht aus. Dennoch war es in der Vergangenheit und ist es in einem schw?cheren Grad auch heute noch die Rechtswissenschaft, die im europ?ischen und im von Europa beeinflu?ten Raum das Recht pr?gt - zwar nicht in den Einzelheiten seiner Ausgestaltung, wohl aber in seinen leitenden Grundgedanken und Zweck? setzungen. Beispielhaft erw?hnt sei der ?bergang von der Begriffsjurisprudenz zur Interessenjurisprudenz, der sich symbolisch in einem Rechtswissenschaftler vollzog, in Rudolph v. Jhering, und der von ihm aus die gesamte Rechtsauffas? sung ergriff: sowohl den wissenschaftlichen als auch den politischen Umgang mit dem Recht. Anstelle der Rechtsidee ?bernahm es der Zweck, Sch?pfer des ganzen Rechts zu sein. I Und weil in jeder Gesellschaft eine Vielzahl von Zwecken miteinander um die Herrschaft ringt, wurde das Recht dem Kampf der Interessengruppen ausgeliefert. Dem ?konomischen Glaubensschwur der damali? gen Zeit entsprechend,l£²