Das Buch diskutiert Probleme einer rationalen Rechtfertigung des Strafrechts als Mittel zur Realisierung gesellschaftlicher Zwecke.Es gibt in der Strafrechtswissenschaft die Tradition und auch vielleicht die Notwendigkeit, bestimmte Fragestellungen und Probleme mit Hilfe anderer Disziplinen zu bearbeiten und zu l?sen. Das n?tzt der Rechtswissenschaft, er? m?glicht aber auch diesen anderen Disziplinen einen Zugang zur Praxis und praktischen Wirksamkeit, den viele von ihnen sonst kaum erhalten k?nnte- das gilt insbesondere f?r philosophische Theorien. Ich m?chte hier versuchen, an diese Tradition anzukn?pfen und werde im folgenden einige Schnittpunkte der Strafrechtswissenschaft mit Themen der Philosophie und Sozialwissen? schaft zum Gegenstand der Untersuchung machen. In diesem Zusammenhang geht es mir auch um den Nachweis, da? die modernen Ans?tze in der analytisch orientierten Sozialphilosophie und Ethik nicht zwangsl?ufig sozialtechnologi? sche und behavioristische Konzeptionen favorisieren m?ssen und da? Argu? mente f?r Freiheit und Gerechtigkeit keine Dom?ne der traditionellen Philo? sophie sind, die vor allem in der deutschen Rechtswissenschaft oft immer noch als einzige Partnerin akzeptiert wird. Der Versuch, interdisziplin?r zu arbeiten, ist von zahlreichen Gefahren be? droht, eine davon h?ngt zusammen mit der ungem?tlichen Alternative, entwe? der von den Vertretern der jeweiligen Einzeldisziplin den Vorwurf zu h?ren, man habe sich in ihrem Fach nur dilettantisch und amateurhaft bewegt oder aber - wenn man diesem Vorwurf gl?cklich entgangen sein sollte - auf Ver? st?ndnislosigkeit und Langeweile zu sto?en, wenn die jeweils fremde Thema? tik behandelt wird. Nun kann man zwar nicht beiden Alternativen entgehen, aber man hat eine faire Chance, von beiden betroffen zu werden.Vorbemerkung.- Absolute und relative Straftheorien.- Normen und Fakten.- Erster Abschnitt Zweckrationalit?t und Freiheit; Fuhrt die Orientierung an spezialpr?ventiven Zielen zu Manipulation ul²